Im Gemeinderat wurde der FNP Lichtenstein 2035 verabschiedet. Der FNP ist das grundlegende Instrument für die spätere Erstellung von Bebauungsplänen. Die zukünftige Nutzung von Flächen wird konzeptionell geplant.
Die Planungshoheit der Gemeinde ist ein hohes Rechtsgut, das verantwortungsvoll gegenüber der Bevölkerung sowie der Flora und Fauna zu nutzen ist.
Kritische Punkte dabei sind:
- Versiegelung von Flächen,
- Baulücken,
- verkleinerte und entwertete Naturräume,
- geringere Versickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasser,
- reduzierte Fläche für Grundwasserneubildung.
- Der Landesnaturschutzverband sieht in der Zunahme der Siedlungsflächen eines der größten Umweltprobleme speziell in unserem Land. Die Versiegelung heizt das Kleinklima zusätzlich auf. Neu ausgewiesene Flächen verursachen ökologische Probleme und engen die Entwicklung zukünftiger Generationen ein.
- Unsere Fraktion hat sich an dem Wohnbauflächenbedarf von 6,0 ha des beauftragten Ingenieurbüros orientiert (Stand zu Jahresbeginn). Wir haben alle Flächen genau in Augenschein genommen und können maximal folgende Ausweisungen mittragen (in ha): Häutlesrain Ost (0,76), Nordost IVa (1,45), Mittlere Halde (0,2), Schmiedewiesen (0,7), Ahornweg (0,1) und Breitenbohl (2,4).
- Wir verschließen uns nicht einer Ausweisung von neuen Flächen für den Wohnungsbau, insbesondere dort nicht, wo die Erweiterung einer sinnvollen Arrondierung dient. Zu bedenken möchten wir geben, dass neue Ausweisungen in der Zukunft kaum noch möglich sind. Wir sind sehr nahe am Limit neuer Flächeninanspruchnahme angekommen. Die Aufmerksamkeit hat der Innenentwicklung zu dienen, was sich im Alltag schwieriger gestaltet.