Fahrradstellplätze

Gemeinderatsfraktion
Offene Grüne Liste
Lichtenstein

Lichtenstein, den 25.10.2017

Antrag auf Behandlung im Lichtensteiner Gemeinderat

Der Gemeinderat Lichtenstein möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, am Freibad Honau/Hauff-Museum, an der Sporthalle Unterhausen, am Rathaus der Gemeinde/Bürgerbüro und bei der Gemeindebücherei sichere Fahrradstellplätze einzurichten. Diese Plätze sollen gut erkennbar sein und sich nahe den gemeindlichen Einrichtungen befinden.
Begründung:
• Die Bedeutung sicherer Fahrradstellplätze für die Förderung des Radverkehrs wird häufig unterschätzt. Die Nutzung des Fahrrads hängt auch davon ab, ob am Zielort eine wirksame Diebstahlsicherung möglich ist. Ansonsten werden Fahrten mit dem Fahrrad auch unterlassen.
• In der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (28.05.2015) werden Ausführungen zum Begriff „sichere Fahrradstellplätze“ gemacht. Folgende Kriterien sind dort angeführt:
** Fahrradrahmen muss anschließbar sein
** sicherer Stand des Fahrrads durch einen Anlehnbügel
** Länge des Anlehnbügels von 2 m
** Mindestabstand von 0,8 m zwischen den Fahrradständen, um das Anschließen des
Fahrrads zu ermöglichen.

Aus den vorliegenden Ausführungen ergibt sich folgende Konsequenz (§ 37 Absatz 2.2):
„Die Herstellung einfacher Vorderradständer ist unzulässig.“ (siehe z.B. Rathaus Unterhausen)

Susanne Kromer, Andreas Dahmen, Arnold Sendler