Naturschutz in Lichtenstein

Bereiche des Naturschutzes sind Wald, Streuobstwiesen, Ackerflächen, Trockenrasen, Bach- und Flussläufe, Tierwelt, Pflanzenwelt, Boden, Luftströmungen, Landschaftsschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und Naturschutzgebiete.

Die Gemarkung Lichtensteins umfasst ca. 3.424 ha, davon sind ungefähr 50% Wald. Unsere Gemeinde verfügt über 153 besonders geschützte Biotope (Feldhecken, Magerrasen, Steinriegel, Dolinen, Trockenbiotope, Bach- und Flussabschnitte) sowie sieben Wasserschutzgebiete.

Der Klimawandel hat auch Lichtenstein schon längst erreicht:

  • Sturmschäden im Wald und an Gebäuden.
  • Plötzlich auftretende starke Niederschläge. Hochwasserschäden.
  • Hagelschäden.
  • Veränderte Dauer der Jahreszeiten, z.B. kürzeres Frühjahr.
  • Mehr Hitzestage. Stress für Natur und Mensch.

Die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde Lichtenstein lassen sich exemplarisch sehr gut an den Maßnahmen zur Hochwassersicherung zeigen. Das Hochwasserschutzkonzept soll nach bisherigem Stand 12 Millionen Euro kosten. Eine Übersicht über die gesamten zu erwartenden Kosten des Klimawandels konnte ansatzweise noch nicht erstellt werden.

Wir werden uns im Gemeinderat einsetzen für:

  • Schutz der Siedlungsbereiche im Echaztal. Schrittweise Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts.
  • achtsamer Umgang der Forstbehörde mit dem Ökosystem Wald.
  • Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen sichern und fördern. Bei öffentlichen Veranstaltungen lokales Obst und Saft verwenden.
  • Vorgabe ökologischer Aspekte bei der Verpachtung von Acker und Waldflächen der Gemeinde.
  • Stärkere Berücksichtigung des Bodenschutzes in Planungs- und Genehmigungsprozessen.
  • Innenverdichtung statt Außenbebauung konsequent umsetzen, keine weiteren Baugebiete ausweisen, die die Hochwassergefahr erhöhen.
  • geführte Wanderungen „zu den Schätzen“ Lichtensteins durch die Gemeinde fördern, um den Bürgern die Natur zu zeigen und zu erklären.
  • Lagerung von gewerblichem Brennholz auf nicht bebauten Grundstücken untersagen. Holzlagerstätten im Gewerbegebiet. Abdeckung mit Plastikplanen untersagen.
  • Erstellung einer kommunalen Öko-Bilanz für Lichtenstein. Jährliche Erfassung aller umweltrelevanten Prozesse und Aktivitäten. Kontinuierliche Erfassung des Umweltzustandes.
  • Erholungswert der Natur für den Menschen erhalten.